Urteil des BGH zu Cookies & Cookiebot-Partnerschaft
Nachdem im Oktober 2019 der EuGH über die Werbe-Cookie-Thematik entschieden hatte, folgte nun endlich Ende Mai 2020 auch der BGH (Az. I ZR 7/16) .
Im Kern des langerwarteten Urteils geht es darum, daß Webseiten-/Shopbetreiber eine aktive Einwilligung für Cookies benötigen, sollte eine Einwilligung notwendig sein. Dies gilt vorallem für Cookies von Drittanbietern, wie z.B. Google Analytics oder Youtube.
Sollte die Einwilligung durch eine voreingestellte Checkbox eingeholt worden sein, ist diese Einwillung unwirksam.
Zudem müssen ausführliche Angaben über die Cookie-Laufzeit, deren Inhalte und vorallem auch deren Verwendung gemacht werden, auch wer Zugriff auf die Cookie-Informationen hat.
Daraus ergeben sich nun für Webseiten- und Shopbetreiber folgende Möglichkeiten:
- Entfernung aller Codes und Elemente die Cookies setzen, die “nicht notwendig” sind
 - Einsatz eines Cookie-Consent-Tools
 
Sollten man sich für den Einsatz eines Cookie-Consent-Tools entscheiden können wir unseren neuen Partner Cookiebot (weitere Informationen) empfehlen. Nach Anmeldung scannt Cookiebot die Seite automatisch nach vorhandenen Cookies und wir übernehmen im Anschluss für unsere Kunden die komplette Integration.
Die einzigste Ausnahme bilden iframes, die in den meisten Fällen für die Einbindung von Youtube-Videos verwendet wird – hier muss der iframe-Code manuell angepasst werden. Für die Artikeldaten haben wir hierfür ein Plugin entwickelt, dass den iframe-Code automatisch ändert. "Ausserhalb" der Artikeldaten, z.B. in Info-Seiten oder Kategorie-Texten - muss der Code manuell geändert werden, dabei wir unterstützen wir unsere Kunden aktiv.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung zu diesem Thema brauchen, sprechen Sie uns jederzeit an.