Die Grundsatzentscheidung Aktions- oder Kaufgutschein

Die grundlegende steuerliche Behandlung von Gutscheinen im Shop hängt vom Gutscheintyp ab.

Hier haben Sie Möglichkeit zwischen

• Aktionsgutscheinen, z.B. bei einer Newsletter-Anmeldung

• Kaufgutscheinen

zu wählen. In der steuerlichen Anwendung ergeben sich hier massgebliche Unterschiede.

Aktionsgutscheine

Wenn Sie den Typ "Aktionsgutscheine" nutzen, entspricht die steuerliche Behandlung im Shop einem "normalen" Rabatt. Die MwSt. wird ganz normal aus der Bestellsumme abzgl. des Rabattes des Gutscheins berechnet.

So unterscheidet sich ein Aktionsgutschein nicht von einem Rabatt.

Kaufgutscheine

Wenn Sie den Typ "Kaufgutscheine" nutzen, entspricht dies quasi einem "Geldtausch" und dieser ist erstmal MwSt.-neutral, d.h. daß Sie beim Kauf eines Kaufgutscheines keine MwSt. ausweisen dürfen.


Dazu wählen Sie bei der Artikel-Anlage im Shop-Manager den MwSt.-Satz 3 - der 0% entspricht.


Beim Kauf des Gutscheines darf dann keine MwSt. ausgewiesen weden.


Beim Einlösen dagegen wird die MwSt. aus dem Kaufbetrag errechnet, nicht aus dem durch den Kaufgutschein reduziertem Betrag. Darauf müssen Sie unbedingt achten, wenn Sie Kaufgutscheine nutzen und diese automatisch in einem ERP-System weiterverarbeiten.

 

Es handelt sich hier um keine steuerliche Beratung, im Einzefall kann die Nutzung abweichen.
Auf Speziallfälle wird hier nicht eingegangen.

Bei Fragen zur Gutschein-Nutzung können Sie sich jederzeit an uns wenden.

 

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