Der neue Widerrufsbutton für Online-Shops ab dem 19.06.2026

Ab dem 19. Juni 2026 kommt eine wichtige Neuerung im E-Commerce: Der sogenannte Widerrufsbutton wird für viele Online-Shops verpflichtend. Damit erweitert der Gesetzgeber die bekannten „Button-Lösungen“ (Bestellbutton, Kündigungsbutton) um eine weitere Pflicht – mit direkten Auswirkungen auf Shopbetreiber.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, um das Formular in Ihrem Shop integrieren zu können, um so früher umso besser.

 

Hintergrund: Warum kommt der Widerrufsbutton?

Bisher war der Abschluss eines Vertrags online meist nur wenige Klicks entfernt – der Widerruf hingegen oft umständlich (E-Mail, Formular, Kundenservice).
Genau hier setzt die neue Regelung an:

Der Widerruf soll genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss.

Grundlage ist eine EU-Richtlinie (EU 2023/2673), die in deutsches Recht umgesetzt wurde.

 

Ab wann gilt die Pflicht?

  • Stichtag: 19. Juni 2026

  • Rechtsgrundlage: Neuer § 356a BGB

  • Keine Übergangsfrist → sofortige Umsetzung erforderlich

Das bedeutet: Jeder Shop muss bis zu diesem Datum technisch und rechtlich angepasst sein.

 

Für wen gilt der Widerrufsbutton?

Die Pflicht betrifft nahezu alle Unternehmen, die:

  • Verträge online abschließen (Website, App, Plattformen)

  • mit Verbrauchern (B2C) arbeiten

  • Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte anbieten

 

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

Der Gesetzgeber macht klare Vorgaben:

  • Beschriftung: z. B. „Vertrag widerrufen“

  • Gut sichtbar & leicht zugänglich

  • Von jeder Seite erreichbar

  • Während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar

Wichtig: Der Button darf nicht versteckt sein oder durch Design-Tricks erschwert werden.

 

Welche weiteren Pflichten kommen hinzu?

Neben der technischen Umsetzung müssen Händler auch:

  • Widerrufsbelehrung anpassen

  • Datenschutzerklärung aktualisieren

  • Prozesse im Kundenservice überarbeiten

Der Button allein reicht also nicht – auch die Rechtstexte müssen stimmen.

 

Risiken bei Nicht-Umsetzung

Wer den Widerrufsbutton nicht korrekt einbindet, riskiert:

  • Abmahnungen

  • Wettbewerbsverstöße

  • rechtliche Nachteile bei Widerrufen

 

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